Carmen Kampa – Mordaufklärung nach 40 Jahren

Carmen Kampa wurde 1971 auf brutale Art und Weise ermordet. Obwohl es 1976 zu einer Verurteilung kommt, stellt sich heraus, dass der Verurteilte nicht der Täter war. Aufgeklärt wurde der Fall erst 40 Jahre später.
Was ist passiert?
Carmen Kampa war damals 17 Jahre alt. Sie arbeitete als Schuhverkäuferin und lebte bei ihren Eltern in Vegesack, einem Stadtteil von Bremen.
Sie besuchte am 1. Mai 1971 die Diskothek „Miramichi“ in Bremen-Oslebshausen. Kurz nach 23 Uhr machte sich Carmen auf den Weg zum Bahnhof. Sie wollte den Zug um 23.26 Uhr nehmen, um wieder nach Hause zu fahren. Auf dem Weg zum Bahnhof wurde sie jedoch überfallen.
Da zeitgleich ein Zug im Bahnhof stand, konnte ein 17-jähriger Zeuge beobachten, wie Carmen mit einem Mann rang und schrie: „Bitte nicht! Bitte nicht!“
Der Junge alarmierte sofort einen weiteren Fahrgast, bevor die beiden aber reagieren konnten, setzte sich der Zug schon wieder in Bewegung. Die beiden Zeugen rannten daraufhin sofort zum Schaffner, um ihn über den Überfall zu informieren. Der Schaffner informierte sofort an der nächsten Haltestelle dann die Polizei.
Carmen’s Schreie wurden aber auch von den Eheleuten Schuster gehört. Diese lagen bereits im Bett und hatten ihr Schlafzimmerfenster offen. Sie riefen umgehend die Polizei, die dann um 23.35 Uhr am Bahnhof eintraf. Die Beamten suchten den Bahndamm ausgiebig ab, konnten aber nichts Ungewöhnliches feststellen.
Einige Tage später, am 4. Mai 1971, wurde dann in der Mittagszeit ca. 100 m vom Bahndamm entfernt auf einem Brachgrundstück die Leiche von Carmen Kampa gefunden. Es wurde festgestellt, dass sie nach dem Überfall vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit oder sogar bis zum Tod gewürgt wurde. Als wäre das nicht bereits weit mehr als genug, wurde auch noch vier Mal mit einem Messer im Brustbereich auf sie eingestochen. Die Messerstiche erfolgten entweder noch während sie schon im Sterben lag oder kurz nach ihrem Tod.
Die Ermittlungen
Während der Ermittlungen gab es weit mehr als 1.000 Spuren. Es wurde eine Vielzahl von Zeugen befragt, die sich aber teilweise widersprachen. Des Weiteren wurde auch eine Belohnung von 10.000 DM ausgesetzt.
Im Jahr 1973 geriet dann Otto Becker in den Fokus der Ermittler. Otto war ein 37-jähriger, alkoholsüchtiger Bauarbeiter, der darüber hinaus homosexuell war. Hinsichtlich seiner Persönlichkeit war er eher einfach gestrickt.
Am 13. November 1973 erging Haftbefehl gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft erhob später dann Anklage wegen Mordes gegen Otto. Laut seinem Rechtsanwalt, Heinrich Hannover, war Otto den Vernehmungen nicht gewachsen. Er soll autoritätsabhängig gewesen sein und redete sich um Kopf und Kragen, um es den Beamten Recht zu machen.
Das Verfahren
Die Hauptverhandlung begann am 12. November 1974 vor dem Landgericht Bremen. Am 14. Januar 1975 wurde Otto dann zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Dieses Urteil wurde aber am 30. Oktober 1975 nach einer Revision vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Grund hierfür war, dass die zuständige Kammer in der Person eines Schöffen falsch besetzt war. Der Politiker Olaf Dinné hatte am Verfahren mitgewirkt, eigentlich vorgesehen als Schöffin war jedoch seine Ehefrau.
So kam es am 4. November 1976 zu einer erneuten Hauptverhandlung vor dem Landgericht Bremen. Bei dieser Verhandlung wurden sehr viele Zeugen vernommen. Ein besonderer Zeuge hierbei war Helmut Harynek.
Die Wendung
Durch Helmut Harynek kam es zu einer Wendung im Verfahren. Nach Otto’s Verurteilung in 1975 spielte ein junger Referendar der Staatsanwalt Otto’s Rechtsanwalt die Spurenakten 59 zu. Diese Akte war sehr interessant für den Anwalt, den in ihr ging es um Helmut. Sie wurde bereits während der Ermittlungen erstellt. In der zweiten Hauptverhandlung wurde Helmut dann eingehend durch Rechtsanwalt Hannover befragt. Bei dieser Befragung wurde deutlich, dass er mindestens genauso verdächtigt war, wie Otto.
Aber was machte ihn so verdächtigt?
Helmut war zur Tatzeit Kellner und galt als Weiberheld mit einem Hang zu jungen Frauen. Er soll außerdem an einem „Drehbuch“ mitgewirkt haben, in dem es darum ging, eine junge Frau mit einem Messer zu bedrohen, sie zu vergewaltigen und anschließend zu töten.
Weiterhin war er schon mehrfach wegen verschiedener Delikte mit der Polizei und der Justiz in Kontakt gekommen. Er behauptete gegenüber mehreren verschiedenen Personen, dass er am 1. Mai 1971 Kontakt zu Carmen Kampa hatte. Es gab sogar Zeugen, die sagten, dass er ihnen gegenüber den Mord an Carmen gestanden hatte. Zwar bestritt er die Tat gegenüber der Ermittlungsbehörden, insgesamt war er aber eigentlich verdächtiger als Otto. Dies wurde bei der gerichtlichen Befragung dann auch deutlich.
Dadurch kam es, dass Otto am 28. November 1976 dann durch das Landgericht Bremen vom Vorwurf des Mordes freigesprochen wurde.
Späte Aufklärung
2011 wurde der Fall dann erneut von einer Ermittlungsgruppe, bestehend aus einem Staatsanwalt sowie zwei Kriminalbeamten, aufgerollt.
Ende April 2011 stellten sie den vermuteten Geschehensablauf unter ähnlichen Wetterbedingungen und Lichtverhältnissen, wie am 1. Mai 1971, am Bahnhof nach. Hierfür organisierten sie Original-Schuhwerk, wie es Carmen damals trug, und mehrere Beamtinnen der Kripo sollten mit diesen Schuhen die Gleise auf dem Schotter überqueren. Carmen’s Schuhe wiesen damals keine Beschädigungen im Absatzbereich auf. Es sollte dann später untersucht werden, inwieweit sich die Beschädigungen gleichen und unterscheiden.
Die Staatsanwaltschaft mietete außerdem einen kompletten Zug von der Deutschen Bahn, der dem damaligen Zug sehr ähnelte. Die Kriminalbeamten prüften zusammen mit der Rechtsanwältin von Carmen’s Mutter darin, wie die Zeugen im Zug damals die Tat beobachten konnten.
Schon 1971 konnten Haare an Carmen’s Kleidung sichergestellt werden. Im April 2011 wurden diese dann nochmals durch das Rechtsmedizinische Institut der Universität Mainz auf DNA-Merkmale untersucht. Anfang der 1990-er Jahre kam es aber auch zu einem groben Fehler; ein früherer Staatsanwalt ordnete die Vernichtung der Beweismittel im Verfahren von Carmen Kampa an. Glücklicherweise wurden die sichergestellten Haare aber nicht mit vernichtet.
Spurenakte 135
Monatelang wurden durch die Ermittlergruppe Haupt- und Spurenakten gesichtet. Schon am ersten Ermittlungstag wurde die Spurenakte 135 über einen Wachmann aus Bremen angelegt. Dieser hätte in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 1971 eigentlich zur Tatzeit bei einer Kontrolluhr bei einer Firma am Bahndamm stechen müssen, was er aber nicht getan hat. Die anderen Uhren, in Tatortnähe, wurden aber ordnungsgemäß von ihm bedient.
Auch ein Stofftaschentuch konnte von ihm am Bahndamm damals gefunden werden. Seine Ehefrau machte damals darauf aufmerksam, dass es ihrem Mann gehören würde. Jedoch sagte sie damals auch aus, dass sie ihrem Mann eine solche Tat niemals zutrauen würde. Hinzu kam, dass er ein Alibi hatte.
Die Ermittler konnten diese Alibi dann 40 Jahre später aber widerlegen. Und auch seine Frau, bzw. zwischenzeitlich seine Ex-Frau, änderte ihre Aussage. Sie erzählte den Beamten nun, dass ihr Ex-Mann sexbesessen und gewalttätig war. Mehrmals pro Woche soll er sie vergewaltigt haben.
Seine Schwester erklärte sich bereit, eine DNA-Probe abzugeben. Dadurch wurde herausgefunden, dass Merkmale eines Haares, dass bei Carmen gefunden wurde, mit der Speichelprobe der Schwester übereinstimmten. Somit konnte als Täter überführt werden. Zur Verantwortung konnte er jedoch nicht mehr gezogen werden. Bereits 2003 verstarb er an einer Krankheit, die durch seine Alkoholsucht ausgelöst wurde.
Carmen’s Mutter sagte zu dieser Aufklärung: „Mein Kind kehrt nicht mehr zu mir zurück. Doch meine Carmen hat endlich Gerechtigkeit erfahren. Darüber bin ich froh. […] Gott hat den Mörder mit der Krankheit für sein schreckliches Verbrechen bestraft.“
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