Edith Blum

Die 63-jährige Edith Blum starb in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar 2021 an den Folgen einer schweren Kopfverletzung sowie an Unterkühlung. Das Motiv: Habgier. Dabei besaß Edith selbst kaum etwas…

 

Was ist passiert?

 

Edith wurde in der Nacht vom 13. auf den 14. Januar 2021 brutal erschlagen und ausgeraubt. Ein Zeuge entdeckte am 14. Januar 2021 um 8.50 Uhr ihre Leiche, die zwischen Baucontainern auf einem Platz vor einem Obdachlosenheim in der Luxemburger Straße in Trier, lag. Er verständigte sofort die Polizei.

Es ist nicht ganz genau bekannt, was in der Nacht zuvor geschah. Die Staatsanwaltschaft rekonstruierte das Geschehen aber wie folgt:

Edith Blum sowie auch der Täter waren vor der Tat im Trier Obdachlosenmilieu unterwegs. Edith war am Tag vor der Tatnacht mit einigen anderen Personen in der Trierer Innenstadt im Bereich der Treveris-Passage, wo sie zusammen alkoholische Getränke konsumierten. Dort wurde Edith noch von einer Überwachungskamera gefilmt.

Gegen 20.30 Uhr machte sie sich dann auf den Weg Richtung Trier-West, wo sich auch ihre Wohnung befand. Gegen 22 Uhr traf sie schließlich in der Nähe der Obdachlosenunterkunft „Benedikt-Labre-Haus“ auf den Täter. Sie gingen zunächst zusammen zum Bereich einer Baustelle des neuen Kreisverkehrs am Kopf Römerbrücke in Trier-West. Dort hielten sie sich zusammen weiter für eine Weile auf und tranken dort auch zusammen weiter Alkohol.

Nach einiger Zeit, als die beiden dort noch zusammen saßen, fasste der Täter dann den Entschluss, Edith Blum auszurauben. Er schlug sodann mit einer unbekannten Tatwaffe auf sie ein, wovon sie schwere Kopfverletzungen davon trug und bewusstlos wurde. Bevor der Täter dann abgehauen ist, hat er noch ihre Taschen sowie ihren Geldbeutel durchsucht.

Während der Nacht verstarb Edith dann an den Kopfverletzungen sowie an Unterkühlung.

 

Die Ermittlungen

 

Nachdem die Polizei am Tatort ankam, erfolgte eine umfangreiche Spurensicherung. In den folgenden Tagen wurden Plakate mit Zeugenaufrufen verteilt und online verbreitet. Es wurde weiterhin eine Belohnung von 5.000 € ausgesetzt. In den nächsten Tagen gingen auch bereits mehr als 100 Hinweise ein.

Durch das LKA konnte an Edith eine DNA-Spur gesichert werden. Bei der Prüfung dieser Spur kam es dann zu einer Übereinstimmung mit der DNA-Spur aus einer – bis dahin – unaufgeklärten Straftat. Dabei ging es um einen versuchten Handtaschenraub im Palastgarten in Trier.

Am Morgen des 25. November 2020 wurde eine 57-jährige Frau auf ihrem Weg zur Arbeit von einem unbekannten Täter mit einem heftigen Stoß umgeworfen. Er trat sie ins Gesicht sowie gegen ihren Kopf und versuchte, ihr  gewaltsam ihre Handtasche zu entreißen. Sie wehrte sich während der gesamten Zeit aber so energisch, dass der Täter schließlich aufgab und flüchtete. Später konnte sie ihn noch als dunkelhäutig beschreiben.

Die Ermittlungen der Polizei richteten sich dann gegen einen 32-jährigen Mann aus Eritrea, der den Ermittlern bereits aus dem Obdachlosenmilieu bekannt war. Er kam im März 2015 als Flüchtling nach Deutschland und lebte zunächst im Rhein-Hunsrück-Kreis. Im Februar 2020 zog er dann aber nach Trier. Seitdem lebte er in einer von der Stadt zugewiesenen Wohnung. Er war bereits wegen Körperverletzungsdelikten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Hausfriedensbruch und Diebstahl vorbestraft.

Nachdem er von der Polizei ausfindig gemacht werden konnte, wurde ihm eine DNA-Probe entnommen. Dabei kam heraus, dass diese Probe mit der DNA-Spur des Handtaschenraubs sowie der DNA-Spur, die sich an Edith Blum befand, überein stimmte. Er wurde daraufhin am 22. Januar 2021 festgenommen. Zur Sache äußerte er sich nicht.

 

Das Verfahren

 

Die Staatsanwaltschaft erhob am 25. Januar 2021 Anklage wegen Totschlag sowie wegen versuchten schweren Raub und gefährlicher Körperverletzung. Das Verfahren begann dann im Juli 2021.

In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwaltschaft am 23. September 2021 eine 12-jährige Haftstrafe wegen Totschlags. Der Verteidiger des Täters hingegen plädierte für eine milde Gesamtfreiheitsstrafe und für die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt.

Im Urteil am 28. September 2021 folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und Verurteilte den 32-jährigen zu einer 12-jährigen Haftstrafe wegen Totschlag durch Unterlassung, versuchtem Raub und gefährlicher Körperverletzung. Das Gericht behielt sich außerdem eine Sicherungsverwahrung vor.

 

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